Telefonische Krankschreibung bis Ende März 2021 möglich
Die telefonische Krankschreibung für Patient*innen mit leichten Atemwegserkrankungen wird bis ins Frühjahr hinein möglich sein. Der Gemeinsame Bundesausschuss beschloss, die Sonderregelung um drei Monate bis zum 31. März 2021 zu verlängern.