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Zentrale Fachgruppe Lokfahrdienst: Das System des Personalverleihens muss auf den Prüfstand!
Eine Arbeitnehmerüberlassung liegt vor, wenn z. B. Lokführer*innen von einem Arbeitgeber (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) gegen Entgelt für begrenzte Zeit überlassen werden. Die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers bleiben beim Verleiher. Somit beim Personaldienstleister.