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EVG begrüßt Verbot von „Gehsteigbelästigungen“
Wie bereits im Mai 2023 angekündigt, sollen nun „Gehsteigbelästigungen“ von Schwangeren zukünftig unterbunden werden. Gemeint damit sind Protestaktionen von Abtreibungsgegner:innen im Umkreis von 100 Metern vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Krankenhäusern oder Praxen. Der Bundestag hatte am Freitag mehrheitlich einem Gesetzesentwurf zugestimmt.