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Tarifeinheitsgesetz: Nur noch peinlich…
Die Deutsche Bahn will in weiteren 4 Betrieben notariell feststellen lassen, welche Gewerkschaft mehr Mitglieder hat. Denn laut Tarifeinheitsgesetz (TEG) werden dort nur deren Tarifverträge angewendet.
Die Deutsche Bahn will in weiteren 4 Betrieben notariell feststellen lassen, welche Gewerkschaft mehr Mitglieder hat. Denn laut Tarifeinheitsgesetz (TEG) werden dort nur deren Tarifverträge angewendet.
Nach den Betriebsratswahlen in diesem Jahr haben sich die ersten Gremien der Mitbestimmung konstituiert. Die EVG ist in allen Geschäftsführungen der großen KBR-Gremien vertreten.
Der Behindertenpolitische Ausschuss (BehPolA) ist einer der zentralen Ausschüsse der EVG. Nach der Neukonstituierung hat der BehPolA im Rahmen einer Zukunftswerkstatt Mitte Juli in Göttingen seine Ziele und Pläne für die kommenden fünf Jahre festgelegt. Für den neuen Vorsitzenden Uwe Lindholz ist die Aufgabe des Ausschusses eine politische: „Behindertenpolitik ist Gewerkschaftspolitik für Menschen mit Behinderung.“
Seit gut einem Jahr wird bei der Deutschen Bahn das Tarifeinheitsgesetz (TEG) angewendet. Doch die Zuordnung, in welchem Betrieb welche Tarifverträge angewendet werden, steht nach wie vor auf wackligen Beinen. Die EVG ist nach wie vor bereit, auf Basis der gesetzlichen Vorgaben für mehr Transparenz zu sorgen.
Weiterer Meilenstein auf dem Weg zum 3. Ordentlichen Gewerkschaftstag der EVG: In Fulda tagte Mitte Juli die Antragskommission. Ihre anspruchsvolle Aufgabe: Für jeden Antrag an den Gewerkschaftstag eine Beschlussempfehlung zu erarbeiten.
„Wir wollen die Kompetenzen unserer Betriebsräte weiter stärken. Auch deshalb haben wir die Betriebsräte-Akademie ins Leben gerufen“, machte Martin Burkert bei der Abschlussveranstaltung der exklusiven Fortbildung engagierter Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter deutlich. Bereits zum zweiten Mal hatten 45 Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit, an der insgesamt 15-monatigen Ausbildung teilzunehmen, die federführend von EVA-Akademie organisiert wurde.
Können Tätigkeitsunterbrechungen (TU) und Fahrgastfahrten Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) sein? Die für den Sozialen Arbeitsschutz zuständige Arbeitsgruppe (LASI-AG 5) des Länderausschusses Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) vertritt neuerdings diese Auffassung. Denn: bei Fahrgastfahrten und Tätigkeitsunterbrechungen können Betroffene ihre Zeit nicht frei gestalten oder nutzen.
So schön es ist, die Sommerhitze im eigenen Garten oder im Eiscafé zu genießen, so beschwerlich kann das Arbeiten unter diesen Bedingungen sein. Bei hohen Temperaturen leiden viele Menschen am Arbeitsplatz – drinnen oder draußen - unter Kopfschmerzen, Übelkeit, Kreislaufbeschwerden oder Sonnenbrand.
Mitte Juni haben sich die Kolleginnen und Kollegen zu sogenannten Entsendeversammlungen getroffen, um ihre jeweiligen Repräsentanten/Vertreter im KBR der DB AG zu wählen.
Die EVG übt scharfe Kritik an der Geschäftsführung von DB Connect. EVG-Vorstand Kristian Loroch spricht von „unhaltbaren Zuständen“ bei der DB-Tochter. Er kritisiert einen tariflosen Zustand schon seit Jahren und betriebsbedingte Kündigungen nach der Schließung des Kundenservice-Centers in Halle. Die Geschäftsführung habe offensichtlich kein Interesse an einem sozial ausgewogenen Miteinander.