![3G-Regel in Zug und Bus: Vorbereitet ist noch nichts!](/fileadmin/_processed_/b/3/csm_21-10-29-DB188938_Maskenpflicht_in_Zuegen_mit_copy_DB_6718e89f82.jpg)
3G-Regel in Zug und Bus: Vorbereitet ist noch nichts!
Unsere Position ist klar: Wer die 3G-Regel bei Bus und Bahn einführen will, muss selber für Kontrolle und Sanktionen sorgen. Die Verantwortung darf nicht auf die Beschäftigten abgewälzt werden.
Unsere Position ist klar: Wer die 3G-Regel bei Bus und Bahn einführen will, muss selber für Kontrolle und Sanktionen sorgen. Die Verantwortung darf nicht auf die Beschäftigten abgewälzt werden.
Die Koalitionäre erwägen eine 3G-Regel in Bussen und Bahnen. Die kann nur funktionieren, wenn die Umsetzung praxisnah geregelt ist. Klar muss sein, wer für die Kontrollen zuständig ist und wie mit Fahrgästen umgegangen wird, die ohne entsprechenden Impf- oder Testnachweis angetroffen werden.
Die Zentrale Fachgruppe Nahverkehr in der EVG fordert eine Aufwertung des Berufsbildes KiN. Die ZFG stellt den Antrag an die Tarifgremien der EVG, die Thematik “Eingruppierung der KiN“ in die Beratungen zur Vorbereitung der Tarifrunde 2023 miteinzubeziehen.
Die Zentrale Fachgruppe Nahverkehr der EVG fordert einen bundesweit einheitlichen MT-Abrechnungsprozess für die KiN von DB Regio. Derzeit werden sie vom Arbeitgeber im Regen stehen gelassen.
Der Gesamtbetriebsrat DB Regio Schiene/Bus hat einer Haftungsfreistellung* für Triebfahrzeugführer*innen mehrheitlich zugestimmt. Die EVG-Fraktion hatte diese Freistellung gefordert und hat sich nunmehr durchgesetzt.
Der Arbeitgeber will im Fernverkehr das Bordpersonal reduzieren. Begründet wird das mit dem massiven Umsatz- und Fahrgastrückgang.
In enger Abstimmung mit den Betriebsräten der EVG entwickelte der Arbeitgeber das Projekt „Führerraum der Zukunft“. Dieses Konzept ebnet auch den Weg in die ETF und CER. Somit können europäische Normen verbessert, unsere Vorstellungen verwirklicht und letztlich Schienenfahrzeuge der Zukunft gebaut werden.
Der Arbeitgeber hat bei DB Fernverkehr einigen Kolleg*innen die Überzeitzulage aus 2020 doppelt ausgezahlt – einmal nach dem bewährten EVG-Modell des „sollmindernden Vortrags“ und zugleich nach dem Arbeitszeitkontenmodell einer konkurrierenden Gewerkschaft. Nun fordert er die zu viel ausgezahlte Summe zurück.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat jetzt die Aufstockung des zweiten Rettungsschirms für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) verkündet.
Ihr seid unsere Expert*innen: Mitarbeiter*innen der Bordgastronomie, Kundenbetreuer*innen im Nahverkehr, Triebfahrzeugführer*innen, und Zugbegleiter*innen. Speziell an Euch richtet sich die „Zukunftsstudie Fahrpersonal“.