Mindestlohn muss auch im Transitverkehr gelten!
Die EVG hält daran fest, dass der deutsche Mindestlohn auch im Transitverkehr auf Straße und Schiene gelten muss. Der EU-Kommission sieht das scheinbar anders - und hat deswegen ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eröffnet. Damit fällt die Kommission in alte Fehler zurück. Denn die „Marktfreiheiten“ können nicht wichtiger sein als die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer!