SPA: Sozialpolitik als Kernaufgabe
Die Sozialpolitik ist eine Kernaufgabe der EVG und muss es sein - mit diesem Appell ist der Sozialpolitische Ausschuss (SPA) in seine neue Legislaturperiode gestartet.
Die Sozialpolitik ist eine Kernaufgabe der EVG und muss es sein - mit diesem Appell ist der Sozialpolitische Ausschuss (SPA) in seine neue Legislaturperiode gestartet.
Der Sozialpolitische Ausschuss der EVG hat auf seiner Frühjahrssitzung in Fulda die vollständige Abschaffung der Doppelverbeitragung von Krankenversicherungsbeiträgen auf Betriebsrenten gefordert. „Dass mit Beginn des neuen Jahres ein Freibetrag von knapp 160 € eingeführt wurde, sorgt für eine erste Entlastung. Das reicht uns aber nicht aus. Wir fordern, dass es überhaupt keine Doppelverbeitragung mehr gibt - und das so schnell wie möglich“, sagte der stellvertretende EVG-Vorsitzende Martin Burkert.
Mit dem Jahreswechsel tut sich einiges im Bereich Rente. So gilt ab 1. Januar 2021 die neue Grundrente, von der viele Menschen mit geringen Renten profitieren werden. Auch für Betriebsrentner*innen gibt es gute Nachrichten: Der seit 2020 geltende Freibetrag für Krankenversicherungsbeiträge auf Versorgungsbezüge steigt. Zudem gelten in der Rentenversicherung und Grundsicherung neue Werte.
Wir blicken nicht (nur) zurück, wir blicken voraus – auf 2019. Auch das kommende Jahr wird gewerkschaftspolitisch einige dicke Brocken bereithalten. So zum Beispiel bei der Sozialpolitik.
Die telefonische Krankmeldung wurde erneut verlängert. Noch bis 31. Mai gilt, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen wegen leichter Atemwegserkrankungen sind für bis zu sieben Tage nach telefonischer Rücksprache mit dem Arzt/der Ärztin zu bekommen. Dies kann - ebenfalls per Telefon - um weitere sieben Tage verlängert werden.
Gute Nachricht für die Versicherten der BAHN BKK: Der aktuelle Zusatzbeitrag (1,2 Prozent) bleibt zu Beginn des kommenden Jahres unverändert.
Bei der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB) brennt die Luft. Die Anzahl unbesetzter Dienstposten erreicht inzwischen ein dramatisches Niveau. Wichtige Schlüsselpositionen sind vakant und gefährden eine ordnungsgemäße Abwicklung der Versorgungsansprüche unserer verbeamteten Kolleg:innen und Versorgungsempfänger:innen.
Wir blicken nicht (nur) zurück, wir blicken voraus – auf 2019. Auch das kommende Jahr wird gewerkschaftspolitisch einige dicke Brocken bereithalten. So zum Beispiel beim Thema Finanzierung der Krankenkassenbeiträge.
Die telefonische Krankschreibung für Patient*innen mit leichten Atemwegserkrankungen wird bis ins Frühjahr hinein möglich sein. Der Gemeinsame Bundesausschuss beschloss, die Sonderregelung um drei Monate bis zum 31. März 2021 zu verlängern.
Die Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung wird angesichts der Corona-Krise und der Erkältungs- und Grippesaison bis zum 31. März 2023 verlängert. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen.