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Tarifabschluss DB AG: Aktuelle Änderungstarifverträge

Tarifabschluss DB AG: Aktuelle Änderungstarifverträge

Die aktuellen Änderungstarifverträge für die DB Services GmbH im Bereich des Technischen Facilitymanagements, der Verkehrsdienste, des Infrastrukturellen Facilitymanagements sowie der Fahrzeugreinigung stehen ab sofort zum Download bereit. Die Änderungstarifverträge beinhalten die Änderungen zur Umsetzung unseres Tarifabschlusses zur Einkommensrunde DB AG 2014/2015.

Arbeit 4.0: Vorausschauende Qualifizierung nötig

Arbeit 4.0: Vorausschauende Qualifizierung nötig

Über 30 Kolleginnen und Kollegen diskutierten in Frankfurt am Main über die Veränderungen in der Arbeitswelt. Dabei spielten Erfahrungen bei der Digitalisierung genauso eine Rolle, wie noch zu erwartende Veränderungen. Das sich die Berufslandschaft rasant ändern wird, darüber waren alle einig. Klar sollte ein Qualifizierungsanspruch geregelt werden, und zwar noch bevor neue Techniken und Systeme eingeführt werden, damit die Kolleginnen und Kollegen rechtzeitig dafür fit gemacht werden können.

Veränderungen durch Arbeit 4.0 bewerten

Veränderungen durch Arbeit 4.0 bewerten

Die Digitalisierung hat bereits Einzug gehalten. Die überwiegende Mehrheit der über 20 Teilnehmer des Workshops Arbeit 4.0 in Leipzig hatte und hat bereits viel damit zu tun. Das betrifft alle Bereiche, egal ob im Vertrieb, in der Instandhaltung, im Netzbereich, in der Kundenbetreuung und im Servicebereich. Es betrifft alle Berufsgruppen. Berufsbilder verändern sich - Aufgaben fallen weg und andere kommen hinzu. Es gibt auch völlig neue Berufe. Da muss genau geprüft und bewertet werden, damit eine entsprechende Wertschätzung erfolgt.

"Arbeit 4.0": Konkrete Vorschläge Anfang Oktober

"Arbeit 4.0": Konkrete Vorschläge Anfang Oktober

Die Verhandlungen zum Tarifvertrag „Arbeit 4.0" werden sich zunächst auf zwei große Themenkomplexe konzentrieren. Darauf hat sich die Verhandlungsdelegation der EVG im Rahmen der Auftaktrunde mit der DB AG in Frankfurt verständigt. So sollen Vereinbarungen, wie mobile Arbeit künftig gestaltet werden kann, tarifvertraglich im Sinne der Beschäftigten geregelt werden. Hierzu gehören die Bereiche Telearbeit, mobile Instandhaltung und Rufbereitschaft.