EVG begrüßt „Gute-Kita-Gesetz“
Als einen wichtigen Schritt für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat die EVG das „Gute-Kita-Gesetz“ begrüßt.
Als einen wichtigen Schritt für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat die EVG das „Gute-Kita-Gesetz“ begrüßt.
Die EVG fordert die Arbeitgeber in unserem Organisationsgebiet auf, in der anhaltenden Corona-Krise ihrer Verantwortung gerecht zu werden.
Die Freistellungsregelungen für Kolleginnen und Kollegen, die in der Pandemie nahe Angehörige pflegen, werden bis zum 31. März 2021 verlängert.
„Familien, die einen Angehörigen pflegen oder Eltern, die Kinder zu Hause betreuen, stehen angesichts der vierten Corona-Welle vor herausfordernden Wochen. Sie leisten Enormes und brauchen weiter finanzielle Unterstützung und Planbarkeit. Die EVG begrüßt daher die Verlängerung der Pflege-Akuthilfen und des Kinderkrankengeldes, die von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurden“, so Martin Burkert, stellvertretender Vorsitzender der EVG.
Der Internationale Tage der Familie ist ein offizieller Gedenk/Aktionstag der Vereinten Nationen und findet seit 1993 jährlich am 15. Mai statt. Auch die EVG fordert zu diesem Tag wieder mehr Unterstützung für Familien und bessere Vereinbarkeit(en) für alle.
Der Bundestag hat in zweiter und dritter Lesung das sogenannte „Kita-Qualitätsgesetz“ als Nachfolge für das „Gute-KiTa-Gesetz“ beschlossen. Mit dem Gesetz stellt der Bund den Ländern für 2023 & 2024 insgesamt 4 Milliarden Euro zur Weiterentwicklung der Qualität und Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung zur Verfügung.
Seit 10. Jahren haben Eltern einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz. Vieles hat sich seitdem auch getan. Seit Einführung dieses Rechtsanspruchs haben die Bundesländer den Ausbau vorangebracht und den Eltern wurde dadurch ein Instrument gegeben, um Druck auf die Kommunen aufzubauen.
Der Bundestag hat dem dritten „KiTa-Qualitätsgesetz“ zugestimmt. Damit unterstützt der Bund die Länder in den kommenden zwei Jahren erneut mit vier Mrd. € zur Finanzierung von frühkindlicher Bildung und Betreuung.
„Die EVG begrüßt die befristeten Anpassungen beim Elterngeld grundsätzlich als richtige Entscheidung“, kommentierte der stellvertretende EVG-Vorsitzende Martin Burkert die Diskussion über rückwirkende Änderungen bei dieser Transferzahlung. Die Debatte wurde am Mittwoch im Bundestag in 1. Lesung geführt. Ein Beschluss in Bundestag und -rat steht noch aus.
Von Bundestag und Bundesrat wurde beschlossen, dass Eltern, die ihre Kinder aufgrund von Schul- oder Kitaschließung selbst betreuen müssen und deshalb nicht arbeiten können, einen teilweisen Ersatz für einen Verdienstausfall erhalten.