EVG begrüßt „Gute-Kita-Gesetz“
Als einen wichtigen Schritt für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat die EVG das „Gute-Kita-Gesetz“ begrüßt.
Als einen wichtigen Schritt für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat die EVG das „Gute-Kita-Gesetz“ begrüßt.
Die EVG hat für die Kinderbetreuung in Corona-Krisen-Zeiten weitgehende Vereinbarungen mit der DB getroffen. Bis zum 3. Mai können Beschäftigte fünf Arbeitstage bezahlte Freistellung in Anspruch nehmen. Dies ist unabhängig davon, wo die Arbeit gemacht wird.
Die EVG fordert die Arbeitgeber in unserem Organisationsgebiet auf, in der anhaltenden Corona-Krise ihrer Verantwortung gerecht zu werden.
Die Bundesregierung hat die bereits 2019 beschlossene EU-Vereinbarkeitsrichtlinie bislang nicht umgesetzt. Die Richtlinie sieht zehn Tage Vaterschaftsurlaub direkt nach der Geburt des Kindes vor.
„Familien, die einen Angehörigen pflegen oder Eltern, die Kinder zu Hause betreuen, stehen angesichts der vierten Corona-Welle vor herausfordernden Wochen. Sie leisten Enormes und brauchen weiter finanzielle Unterstützung und Planbarkeit. Die EVG begrüßt daher die Verlängerung der Pflege-Akuthilfen und des Kinderkrankengeldes, die von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurden“, so Martin Burkert, stellvertretender Vorsitzender der EVG.
Der Internationale Tage der Familie ist ein offizieller Gedenk/Aktionstag der Vereinten Nationen und findet seit 1993 jährlich am 15. Mai statt. Auch die EVG fordert zu diesem Tag wieder mehr Unterstützung für Familien und bessere Vereinbarkeit(en) für alle.
Seit 10. Jahren haben Eltern einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz. Vieles hat sich seitdem auch getan. Seit Einführung dieses Rechtsanspruchs haben die Bundesländer den Ausbau vorangebracht und den Eltern wurde dadurch ein Instrument gegeben, um Druck auf die Kommunen aufzubauen.
Zweiter Tag der Konferenz für Interessenvertreterinnen von EVA und EVG: Am Ende konnte die Vorsitzende der Bundesfrauenleitung, Nadja Houy, sich selbst und den Anwesenden eine ganze Reihe von Fragen positiv beantworten:
Der Bundestag hat dem dritten „KiTa-Qualitätsgesetz“ zugestimmt. Damit unterstützt der Bund die Länder in den kommenden zwei Jahren erneut mit vier Mrd. € zur Finanzierung von frühkindlicher Bildung und Betreuung.
„Die EVG begrüßt die befristeten Anpassungen beim Elterngeld grundsätzlich als richtige Entscheidung“, kommentierte der stellvertretende EVG-Vorsitzende Martin Burkert die Diskussion über rückwirkende Änderungen bei dieser Transferzahlung. Die Debatte wurde am Mittwoch im Bundestag in 1. Lesung geführt. Ein Beschluss in Bundestag und -rat steht noch aus.