Ein guter Tag für die Beschäftigten von DB Regio NRW: Sie können weiterhin zwischen verschiedenen Arbeitszeitmodellen wählen. Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat in erster Instanz eine Klage gegen die zugrunde liegende Betriebsvereinbarung in allen Punkten abgewiesen.
Die BV zu „Arbeitszeitregelungen für Tf und KIN" war vom EVG geführten Betriebsrat ausgehandelt worden. Sie enthält die Wahlmöglichkeit zwischen drei verschiedenen Arbeitszeitmodellen. So haben die Beschäftigten die Möglichkeit, ihre Arbeitszeiten individuell ihrer Lebenssituation entsprechend zu gestalten.
Das ist ein wichtiger Schritt für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Die Düsseldorfer Richter haben mit ihrem Beschluss die Rechtsauffassung der EVG und der Betriebsräte DB Regio NRW (Wahlbetriebe Rhein/Ruhr und Westfalen) in vollem Umfang bestätigt: Arbeitszeitregelungen können im Betrieb vereinbart werden. Die Betriebsräte kennen die individuellen Wünsche und Bedürfnisse der Kolleginnen und Kollegen am besten.
Die EVG gratuliert dem Betriebsrat von DB Regio NRW! Wir hoffen, dass das Urteil ein Signal ist für gleichgelagerte Verfahren in Bayern.
Jürgen Lenz, Betriebsratsvorsitzender DB Regio Westfalen, zum Urteil.