Wer dieser Tage Post vom Fonds soziale Sicherung (FsS) bekommen hat oder noch bekommt, sollte den Brief genau lesen. Der Fonds schüttet einmalig in diesem Jahr zwei spezielle Leistungen aus. Die Hintergründe dazu erläutert EVG-Bundesgeschäftsführerin Cosima Ingenschay; sie ist auch Vorsitzende des FsS.
Cosima, rechtzeitig zum Jahresende können sich EVG-Mitglieder auf neue Leistungen des Fonds soziale Sicherung freuen. Wie kommt es dazu?
Das hat zwei Gründe: Zum einen blicken wir auf das zweite Corona-Jahr in Folge zurück. Auch 2021 hat vielen unserer Mitglieder wieder alles abverlangt. Deswegen haben wir als Fonds soziale Sicherung noch einmal zwei Erholungsbeihilfen als kleines Plus zum Jahresende aufgelegt – ich glaube, das haben sich unsere Kolleginnen und Kollegen mehr als verdient. Und der andere Grund: unsere gewerkschaftliche Konkurrenz hat ein Pendant zum Fonds soziale Sicherung, und diese Einrichtung wurde in der jüngsten Tarifrunde plötzlich mit unverhältnismäßig viel Geld ausgestattet. Darauf haben wir sofort reagiert und erreicht, dass auch unser Fonds entsprechend mehr Mittel bekommt. Und die horten wir nicht, sondern geben sie an unsere Mitglieder weiter.
Du sprichst es an, dass es zwei Erholungsbeihilfen gibt – was ist der Unterschied zwischen beiden?
Die Beihilfe „Erholung plus“ in Höhe von 125 Euro gibt es für alle Förderberechtigten, sofern der Sozialsicherungstarifvertrag für sie direkt gilt, also bei der DB und bei den NE- Bahnen.
Die 125 Euro sind kein Zufall…
Ganz sicher nicht. 2021 ist für uns auch deshalb ein besonderes Jahr, weil wir auf 125 Jahre Eisenbahnergewerkschaft zurückblicken. Und die Beihilfe „Pandemie Plus“ in Höhe von 200 Euro kommt direkt aus der Tarifrunde bei der DB AG, deshalb können wir sie nur für die EVG-Mitglieder bei der Deutschen Bahn ausschütten. Wir haben uns diese Differenzierung so auch nicht gewünscht – aber nach der Konstruktion des Fonds soziale Sicherung sind wir eben auch immer auf Mehrheiten angewiesen. Die waren mit den Vertretern der Arbeitgeberseite nicht zu bekommen.
Ein Wort zu den 16 Betrieben, in denen die GDL-Tarifverträge gelten…
Dort kommen diese Leistungen leider erst einmal nicht zur Auszahlung. Hier hat sich die Arbeitgeberseite völlig versperrt. Für den Moment müssen wir das so hinnehmen, setzen uns aber natürlich weiterhin dafür ein, dass die beiden Beihilfen für alle unsere Mitglieder bei der DB ausgezahlt werden können.
Viele Kolleginnen und Kollegen stellen sich jetzt natürlich die Frage: Wie kommen sie an diese Leistungen?
Der Fonds hat begonnen, alle Förderberechtigten anzuschreiben. In diesem Brief wird das Verfahren genau beschrieben. Eine Antragstellung wird zunächst nur online möglich sein. Wer bis Anfang Dezember noch keinen Brief bekommen hat, sollte sich an seine Geschäftsstelle wenden. Vielleicht gibt es ein Problem mit der Adresse, vielleicht ist der Brief verloren gegangen – die Geschäftsstelle klärt das. Auf jeden Fall geht der Anspruch nicht verloren, denn der Antrag kann bis Ende Februar 2022 gestellt werden. Das gilt aber nur für diejenigen, die in diesem Jahr Mitglied sind. Das sollten wir allen erzählen, die überlegen Mitglied zu werden. Wer jetzt noch Mitglied wird, bekommt noch die Leistung.
Wer also dieser Tage noch Post vom Fonds soziale Sicherung bekommt…
…sollte den Brief auf jeden Fall lesen.