Die EVG-Mitglieder bei der Hessischen Landesbahn (HLB) stimmen ab Montag in einer Urabstimmung über einen unbefristeten Streik ab. Die Fronten zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeber sind verhärtet.
„Der Arbeitgeber Hessische Landesbahn ist weiterhin nicht bereit, sich mit uns an einen Tisch zu setzen, um einen Tarifvertrag zu verhandeln. Das ist unser gutes Recht. Seit mehr als einem Jahr verweigert der Arbeitgeber jede Verhandlung. Jetzt müssen wir unsere Forderungen durch einen unbefristeten Streik durchsetzen. Dazu läuft in diesen Tagen die Urabstimmung unter den EVG-Mitgliedern bei der HLB.“, so Alexander Beichel, EVG-Geschäftsstellenleiter in Frankfurt.
Der Konflikt um einen EVG-Tarifvertrag bei der HLB schwelt schon lange. Im vergangenen Sommer legten die HLB-Beschäftigten bereits in mehreren Warnstreiks die Arbeit nieder, um den Arbeitgeber zu Tarifverhandlungen zu bewegen. Der Arbeitgeber habe scheinbar nicht erkannt, wie ernst es den Beschäftigten mit ihrem Anliegen sei, so Beichel.
Die EVG ist immer gesprächsbereit und unsere Forderungen sind berechtigt.
In der Auseinandersetzung um einen Tarifvertrag bei der HLB findet die EVG breite Unterstützung: „Die HLB als hessisches Landesunternehmen soll endlich ihre Verantwortung wahrnehmen und mit der EVG nach einer tragfähigen Lösung suchen.“, so der Bezirksvorsitzende des DGB Hessen/Thüringen, Michael Rudolph. Beichel macht allein den Arbeitgeber für die Zuspitzung des Konfliktes verantwortlich: „Die EVG ist immer gesprächsbereit und unsere Forderungen sind berechtigt. Dass es nun soweit kommt, liegt allein in der Verantwortung der HLB; sie muss die Konsequenzen ihrer Verweigerung nun tragen.“
Die EVG-Mitglieder unter den Beschäftigten bei der HLB forderten branchenübliche Einkommen auch bei der HLB, so Beichel. Dazu müssten die Löhne bei der HLB um mindestens 6,8 Prozent angehoben werden. Darüber hinaus fordern die Beschäftigten ein weiteres Wahlmodell, bei dem sie selbst wählen können, ob sie mehr Geld oder mehr Urlaub wollen. Außerdem fordern sie die Möglichkeit, künftig Leistungen aus dem Fonds „Wohnen und Mobilität“ zu nutzen.