EVG ruft ihre Mitglieder erneut zu bundesweiten Warnstreiks auf
Die EVG hat den Warnstreik erfolgreich beendet. „In allen 50 Unternehmen haben wir massive Auswirkungen gehabt“, erklärte Tarif-Vorständin Cosima Ingenschay. „Auf der Schiene und auch bei den Busbetrieben ist quasi nichts mehr gefahren."
Insgesamt haben sich 50 Unternehmen am Warnstreik beteiligt. Weit über 25.000 Kolleg:innen waren bundesweit im Ausstand. An über 1.900 Standorten wurden Aktionen durchgeführt. Es gab 25 Kundgebungen. Ein großes Dankeschön an alle Beteiligten!!
EVG-Vize und Verhandlungsführer Kristian Loroch nahm am Morgen in Ulm an einer Kundgebung mit rund 120 Beschäftigten teil. Thema hier: natürlich vor allem der Austritt der RAB (ZugBus Alb-Bodensee) aus dem Arbeitgeberverband AGV MOVE. Kristian kritisierte diesen Schritt als „Tarifflucht“. Es sei unglaublich und ungeheuerlich, dass die Tochter eines bundeseigenen Unternehmens sich so aus der Verantwortung zu stehlen versuche.
Dies werde den Arbeitgebern aber nichts nützen, „denn wir halten unsere Forderungen auch bei der RAB aufrecht und fordern sie weiterhin zu Verhandlungen auf.“ Ebenso kritisierte der EVG-Vize den Versuch zweier Transdev-Unternehmen, den EVG-Warnstreik per einstweiliger Verfügung zu stoppen. „Dieser Versuch ist vom Arbeitsgericht Frankfurt zu Recht kassiert worden. Die Richter haben die Rechte der Beschäftigten damit gestärkt und das begrüßen wir ausdrücklich."
EVG-Tarif-Vorständin Cosima Ingenschay sagte in Berlin, dass in den vergangenen dreieinhalb Wochen auf Arbeitgeberseite praktisch nichts passiert sei. Die EVG habe bereits vor über einem Jahr mit der akribischen Vorbereitung der Tarifrunde begonnen. „Wir haben auf zahlreichen Veranstaltungen vor Ort und in den Tarifwerkstätten mit den Beschäftigten gesprochen und am Ende daraus, zusammen mit unseren Tarifkommissionen, die Forderungen entwickelt. Und von den Arbeitgebern kamen bisher nur Angebote, die damit nichts oder nur wenig zu tun haben.“
Die Forderungen seien gerechtfertigt, um dem akuten Personalmangel entgegenzuwirken. Außerdem sollen mit der sozialen Komponente die Kolleg:innen in den unteren Lohngruppen dabei unterstützt werden, die aktuellen Belastungen besser zu meistern. „Der heutige Warnstreik war notwendig, um Tempo in die Verhandlungen zu bringen.“ Wenn in der kommenden Woche keine verbesserten Angebote vorlägen, sei eine massive Ausweitung der Warnstreiks jederzeit möglich.
Der Bahnverkehr der DB und anderen Bahnen stand am Vormittag still - der Fern- und Regionalverkehr war weitestgehend eingestellt. Auch bei den Busbetrieben und im Schienengüterverkehr ist quasi nichts mehr gefahren.
Das Arbeitsgericht in Frankfurt hatte am späten Donnerstagnachmittag bestätigt, dass der Warnstreik der EVG nicht unverhältnismäßig und damit zulässig ist. Zwei Unternehmen der Transdev-Gruppe hatten beantragt, den Arbeitskampf zu untersagen - waren damit aber gescheitert. Diese bemängelten, dass sie bestreikt werden sollten, obwohl die EVG tags zuvor noch Tarifverhandlungen mit der Unternehmensgruppe geführt hätte.
Der bei der EVG für Streikfragen und Organisation zuständige Vorstand Frank Hauenstein begrüßte die Entscheidung. „Das Gericht hat mit seiner Entscheidung ganz klar zum Ausdruck gebracht, dass unser Warnstreik rechtmäßig und zulässig ist. Damit wurden die grundgesetzlich geschützten Rechte unserer Mitglieder gestärkt - und das ist auch richtig so."
„Wir müssen den Druck auf die Arbeitgeber erhöhen, die glauben, die Forderungen ihrer Beschäftigten ignorieren zu können und stattdessen Tarifverhandlungen nach Gutsherrenart führen wollen. Das ist nicht akzeptabel“, erklärten die beiden EVG-Tarifvorstände Cosima Ingenschay und Kristian Loroch.
Angesichts dieser bewussten Ignoranz der Arbeitgeber würde jeder mit der Faust auf den Tisch hauen und sagen, so geht das nicht weiter.
Die Tarifkommissionen haben unsere Forderungen für die Tarifrunde 2023 sehr sorgfältig abgewogen. Wichtig war dabei eine soziale Komponente, die insbesondere den unteren Lohngruppen helfen soll, die stark gestiegenen finanziellen Belastungen besser zu verkraften. Beschlossen wurde daher ein Mindestbetrag von 650 Euro, alternativ 12 Prozent, bei einer Laufzeit von zwölf Monaten.
Der bisherige Umgang der Arbeitgeber mit unseren Forderungen ist nicht wertschätzend! Das sind Tarifverhandlungen nach Gutsherrenart. Und deswegen zeigen wir mit einem zweiten Warnstreik, was wir davon halten: Das geht gar nicht!
Alle Informationen zur Tarifrunde 2023 findet ihr auf unserer Themenseite.
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