Der Bundesvorstand ist das zentrale Leitungsorgan der EVG. Er vertritt unsere Gewerkschaft nach außen und innen und bestimmt die Politik der EVG im Rahmen der Satzung und der Beschlüsse des Gewerkschaftstages.
Je Bundesland bilden die Ortsverbände, Betriebs- und Dienststellengruppen sowie Seniorengruppen, die räumlich einem Bundesland zugeordnet sind, einen Landesverband. Über die Zuordnung entscheidet der Bundesvorstand.