Der Kampf gegen die drohende Zerschlagung der Deutschen Bahn ist in der EVG nicht nur ein Thema für DB-Eisenbahner. Auch die Zentrale Fachgruppe NE-Bahnen spricht sich klar gegen die Trennung von Netz und Betrieb aus. Diese und weitere politische Festlegungen hat die Fachgruppe während einer Klausurtagung im hessischen Bad Salzschlirf getroffen.
Die Teilnehmer der Klausur sprachen sich gegen den Trennungswahn aus. Denn er betrifft auch diverse Unternehmen außerhalb der deutschen Bahn. Eine ganze Reihe von Unternehmen betreibt Infrastruktur und bietet Eisenbahnverkehr an. Und zusätzlich geht der Trend bei Ausschreibungen im SPNV in Richtung einer Trennung von Betrieb und Instandhaltung. All diese Trennungen gefährden Arbeitsplätze - bei der DB und bei der NE-Bahnen; deshalb lehnen wir sie konsequent ab. Eisenbahnbetrieb und Instandhaltung der Züge gehören zusammen.
Generell wird die unterschiedliche Ausschreibungspraxis in den Bundesländern mehr und mehr zu einer Belastung der Branche. Die ZFG NE-Bahnen spricht sich daher deutlich für eine Vereinheitlichung der Ausschreibungspolitik aus.
Die Zentrale Fachgruppe fordert auch, dass bei der Finanzierung der Infrastruktur durch den Bund kein Unterschied zwischen bundeseigener und nicht bundeseigener Infrastruktur gemacht wird. Inzwischen sind im Bundeshaushalt für dieses Jahr 25 Millionen Euro für NE-Infrastruktur bereitgestellt worden. Das zeigt, dass Handlungsbedarf besteht. Die Bereitstellung der Gelder darf aber kein Einzelfall bleiben und muss dauerhaft umgesetzt werden.
Bei der Klausurtagung wurde auch eine Reihe von organisationspolitischen Forderungen erhoben. Unter anderem soll ein „Fonds für NE-Bahnen“ analog zum Fonds soziale Sicherung geschaffen und die betriebliche Altersversorgung in den Haustarifverträgen geregelt werden.
Der BranchenTV ist gut, aber er ist allein nicht ausreichend, eine einheitliche Grundlage für die Entlohnung der Mitarbeiter in den EVU sicher zu stellen. Die sozialen Komponenten rücken immer mehr in den Mittelpunkt. Daher soll auf die EVU eingewirkt werden, sie tariflich zu verankern. Die betriebliche Altersversorgung soll dort, wo sie bereits existiert, ausgebaut werden. Es geht uns dabei um die Gleichbehandlung der EVG-Mitglieder. Bei Ausschreibungsverlusten sollte es möglich sein, Ansprüche, z.B. an eine BAV, zum neuen Arbeitgeber mitzunehmen. Die Arbeitgeber sind demgegenüber mittlerweile offener geworden. Grund hierfür ist der herrschende Fachkräftemangel.
Generell, so die Meinung der Teilnehmer der Tagung, sollte die Betreuung der NE-Bahnen noch weiter in den Fokus der Organisation rücken. Ein Beispiel: Ein Ortsverbands-vorsitzender, der beispielsweise bei der DB Netz arbeitet, darf mit der Betreuung der Mitglieder nicht an dem Unternehmensgelände aufhören. Es gibt auch Mitglieder in anderen (evtl. privaten) Unternehmen, die betreut werden müssen. Dies wird noch nicht überall gelebt. Auch muss der Organisationsgrad im NE-Bereich zwingend gesteigert und die Betriebsgruppen müssen bei ihrer Arbeit unterstützt werden.