Allgemeine Fragen
Wieso findet nun eine Urabstimmung statt?
Der Bundesvorstand der EVG hat die Verhandlungen mit der Deutschen Bahn AG über einen neuen Tarifvertrag für gescheitert erklärt. Er hat daher beschlossen, dass wir in die Urabstimmung gehen.
Parallel dazu wurde ein Schlichtungsverfahren eingeleitet. Über dieses Schlichtungsergebnis wird jetzt in dieser Urabstimmung abgestimmt. In dieser Urabstimmung entscheidest du mit, ob das Schlichtungsergebnis angenommen wird oder wir in den Erzwingungsstreik gehen.
Was ist eine Urabstimmung?
Eine Urabstimmung ist eine Abstimmung über die Durchführung eines Arbeitskampfes nach dem Scheitern einer Tarifverhandlung und dem Auslaufen der Friedenspflicht.
Wenn es in einem Tarifkonflikt nicht mehr vorangeht, kann es sein, dass zu einer Urabstimmung gerufen wird. Sie ist ein interner Prozess und Bestandteil unserer demokratischen Meinungsbildung.
Wer darf bei einer Urabstimmung abstimmen?
Abstimmungsberechtigt sind alle Mitglieder, die in einem Unternehmen beschäftigt sind, für die der Bundesvorstand die Urabstimmung beschlossen hat. Nicht abstimmungsberechtigt sind zugewiesene Beamtinnen und Beamte.
Auf dieser Themenseite findest du eine vollständige Übersicht aller Unternehmen.
Wer mit abstimmen möchte, muss bis zum 31. Juli 2023 EVG-Mitglied sein.
Als Beamter darf ich nicht mit streiken. Kann ich an der Urabstimmung teilnehmen?
Nein, zugewiesene Beamte dürfen nicht an der Urabstimmung teilnehmen. Nur die beurlaubten Beamten, die auf Grundlage eines Arbeitsvertrages beschäftigt werden, können sich an der Urabstimmung beteiligen.
Abstimmungsberechtigt sind alle EVG-Mitglieder in den Unternehmen, mit denen wir in der laufenden Tarifrunde verhandeln und die zum Streik aufgerufen werden können.
Darf ich als „Betriebsbeamter“ also nicht teilnehmen?
Mit Betriebsbeamten in der Eisenbahn- Bau- und Betriebsordnung (EBO) sind keine Beamten im verfassungs-, beamten- oder haushaltsrechtlichen Sinn gemeint.
Unter den Begriff Betriebsbeamte fallen die aufgeführten Beschäftigten, unabhängig von deren arbeits- oder dienstrechtlichen Stellung. Sie nehmen im Sinne der EBO sicherheitsrelevante Tätigkeiten war.
Ich arbeite in einem TEG-Betrieb, darf ich abstimmen?
Ja, auch abstimmungsberechtigte Mitglieder der EVG, die in einem sogenannten TEG-Betrieb arbeiten, dürfen an der Urabstimmung teilnehmen.
Das Tarifeinheitsgesetz (TEG) beinhaltet keine Regelungen zum Streikrecht. Vertreter:innen der Bundesregierung und der Koalition haben wiederholt betont, dass „keine Einschränkungen des Streikrechts“ mit dem TEG verbunden sind.
Wieso dauert die Urabstimmung so lange?
Eine Urabstimmung nimmt Zeit in Anspruch. Die Fragestellung muss klar und eindeutig sein. Es muss eine ausreichende Frist zur Stimmabgabe eingeräumt werden. Der Druck der Briefe und der Versand benötigt zudem entsprechend Zeit.
Insgesamt dauert der Prozess vom Ende der Schlichtung bis zum Erhalt der Briefe bei allen Mitgliedern nach Hause ungefähr drei Wochen.
Wieviel Prozent sind für die Urabstimmung erforderlich?
Es gibt zwei Möglichkeiten, wie die Urabstimmung ausgehen kann:
- Mindestens 75 % der an der Urabstimmung teilnehmenden Mitglieder stimmen für den Erzwingungsstreik. Das heißt gleichzeitig, dass das Ergebnis aus der Schlichtung ablehnt ist.
- Mindestens 25 % der an der Urabstimmung teilnehmenden Mitglieder stimmen für das Ergebnis der Schlichtung. Das Schlichtungsergebnis ist damit angenommen und wir haben einen Tarifabschluss.
Wieso sollte ich an der Urabstimmung teilnehmen?
Um ein möglichst umfassendes Meinungsbild zu bekommen, sollten sich alle abstimmungsberechtigten EVG-Mitglieder beteiligen. So bekommen wir auch ein klares Signal an die Arbeitgeberseite zustande.
Wie werden die Ergebnisse einer Urabstimmung kommuniziert und wie kann ich meine Stimme nachverfolgen?
Die Stimme befindet sich in einer „digitalen Wahlurne“. Unsere Gewerkschaftsmedien kommunizieren das Ergebnis der Urabstimmung.