Alle Infos zum : EVG-Wahlmodell

Tarifpolitik

Mehr Freizeit oder Mehr Geld: Mein EVG-Wahlmodell - Wer hat‘s erfunden?

Das Thema Arbeitszeit beschäftigt die EVG schon lange. Dabei setzen wir auf individuelle Lösungen. Vereinbarungen, die für alle gleichermaßen gelten, lehnen wir ab. Auf betrieblicher Ebene sorgen unsere Betriebsrätinnen und Betriebsräte für möglichst passgenaue Lösungen in den jeweiligen Unternehmen; in der Tarifpolitik schaffen wir dafür den Rahmen.

Das EVG-Wahlmodell ist nur eines von vielen Beispielen, das es den Beschäftigten erlaubt, bis zu 12 Tage bezahlten Urlaub mehr zu nehmen, wenn beispielsweise die Arbeitsbelastungen besonders hoch sind und eine „Auszeit“ erforderlich scheint. 

Eine Wahl, die nicht auf Dauer, sondern immer wieder neu getroffen werden. Mit dem EVG-Wahlmodell kannst du dich jedes Jahr aufs Neue zwischen mehr Urlaub, mehr Geld oder mehr Freizeit entscheiden – gerade so, wie es für dich und deine persönliche Situation gerade richtig ist. 

Das EVG-Wahlmodell konnten wir schon 2016, in schwierigen Tarifverhandlungen, mit dem Arbeitgeber vereinbaren. Die zusätzlichen 6 Tage Urlaub sind in der Lohntabelle 2,6 Prozent wert. Du hast insofern die Wahl: Entscheidest du dich für 6 Tage mehr Urlaub, 2,6 Prozent mehr Geld oder für mehr Freizeit in Form einer Arbeitszeitverkürzung von einer Stunde. 

Für unsere Kolleginnen und Kollegen war das EVG-Wahlmodell eine Sensation. Selber zwischen drei Alternativen entscheiden zu können, das hatte es bisher noch bei keinem Tarifvertrag gegeben. Das hatte die EVG als erste Gewerkschaft überhaupt für Ihre Mitglieder erreicht.

In der Tarifrunde 2018 haben wir das EVG-Wahlmodell dann weiterentwickelt. „Mehr vom EVG-Wahlmodell“ hieß es damals. Denn zu den schon vereinbarten 6 Tagen bezahlten Mehrurlaub kamen weitere 6 Tage dazu. Seither können Beschäftigte wählen, ob sie bis zu 12 Tage bezahlten Mehrurlaub wollen oder entsprechend mehr Geld. Auch bei der Arbeitszeitverkürzung kam eine weitere Stunde dazu – im Wesentlichen aber entscheiden sich die Kolleginnen und Kollegen immer wieder neu zwischen mehr Geld und mehr Urlaub.

Für jede Varianten gibt es eine Lohntabelle, in der sich deine Wahl widerspiegelt.  Wer sich für die Option „Mehr Geld“ entscheidet, bekommt die „Basis-Tabelle“ mit entsprechend mehr Geld. Wer sich für eine der beiden anderen Optionen - mehr Urlaub oder Arbeitszeitverkürzung - entscheidet, bekommt die Tabelle „Zusätzlicher Erholungsurlaub“ mit entsprechend mehr Urlaub oder Freizeit.

Fragen und Antworten

Hier werden die häufigsten Fragen zum EVG-Wahlmodell beantwortet.

Kann der Arbeitgeber mich in eine bestimmte Richtung drängen?

Nein! Du hast die freie Wahl, jede Option ist gleich viel wert. Der Arbeitgeber darf dich weder zu einer bestimmten Entscheidung drängen, noch darf er deiner Wahl widersprechen. Im Zweifelsfall helfen dir dein EVG-Betriebsrat oder deine EVG-Betriebsgruppe.

Was passiert, wenn man seine Entscheidung ändert?

Die Wahl entspricht im Grunde immer der Wahl zwischen den beiden Entgelttabellen. Wer eine Option ändert, wechselt von der einen zur anderen Tabelle.

Ein Beispiel: Du entscheidest dich jetzt in einem ersten Schritt für mehr Urlaub. Du hast dann im kommenden Jahr jeweils deinen regulären Urlaubsanspruch plus sechs oder 12 Tage zusätzlichen bezahlten Urlaub. In einem Jahr kann sich aber deine Lebenssituation ändern und du bist vielleicht der Meinung, dass dir deine regulären Urlaubstage ausreichen. Wenn du die Abfrage des Arbeitgebers entsprechend beantwortest, wirst du zu Beginn des Jahres in die höher angesetzte „Basis-Tabelle“ eingruppiert. Andersherum gilt das genauso. Und wenn du auf die Abfrage nicht reagiert, bleibt alles, wie es ist, bis du dich wieder meldest. Eine Änderung muss spätestens zum 30. Juni eines jeden Jahres von dir angekündigt werden.

Ganz wichtig: Die entsprechenden Entgelttabellen werden natürlich in den Tarifrunden weiterentwickelt.

Sind die zusätzlichen Urlaubstage wirklich sicher?

Ja, Urlaub heißt: „Echte Urlaubstage“, die du fest verplanen kannst. Die Arbeitgeber müssen das so umsetzen.

Bekomme ich die sechs Urlaubstage auch, wenn ich auf Grund meiner Betriebszugehörigkeit 29 Tage Urlaub im Jahr habe?

Der zusätzliche Erholungsurlaub ist unabhängig von einem bereits bestehenden Urlaubsanspruch. Er entspricht im Wert einer Entgelterhöhung um 2,6 % / 5,2 %. Auch wenn du regulär keine 30 Urlaubstage hast, stehen dir bei dieser Option sechs zusätzliche Tage zu.

Wie funktioniert die Wahloption Arbeitszeitverkürzung?

Hier wird die Jahresarbeitszeit von 2036 Stunden um 52 Stunden reduziert, also im Prinzip um eine Stunde pro Woche. Je nach konkretem Arbeitsplatz wirkt sich das aber unterschiedlich aus, da wir ja sehr unterschiedliche Arbeitszeitmodelle im Bahnkonzern haben.

Haben auch Teilzeitkräfte die Wahlmöglichkeit?

Auch Teilzeitbeschäftigte haben ein Wahlrecht. Wer sich für Urlaub entscheidet, erhält einen gleichwertigen Urlaubsanspruch. Beispiel Halbtageskräfte (50 % Teilzeit). Arbeiten diese jeden Tag, also halbtags, so erhalten sie 6 Tage Urlaub (je 1/261tel). Arbeiten diese Teilzeitkräfte jedoch in einem anderen Modell - z.B. eine Woche Vollzeit, eine Woche frei - wird der Urlaub entsprechend angepasst. Im Beispiel auf 3 Tage, aber mit 7:48 Stunden (1/130,5 tel).

Wie sich das Wahlmodell konkret auswirkt, kommt also immer auf die Verteilung der Arbeitszeit auf die Tage an. Der Urlaubstag ist immer der Kalendertag, daher muss jeweils der gleichwertige Urlaubsanspruch nach dem Teilzeitmodell gerechnet werden.

Hat die Option „mehr Urlaub“ Auswirkungen auf Steuern und Rente?

Da sich in diesem Fall das Bruttoentgelt nicht ändert, ändert sich auch nichts bei der Steuer. Es gibt aber eine leichte Auswirkung beim Rentenanspruch. Gegenüber der Basistabelle ist das Entgelt um 0,026 (= 2,6 % / 0,052 (= 5,2 %) reduziert. Damit reduziert sich auch dein Renten-Entgeltpunkt um den Faktor 0,026 /0,052. Ein Entgeltpunkt entspricht einem Rentenanspruch von 30 Euro. Für ein Jahr in der Option „mehr Urlaub“ vermindert sich der Rentenanspruch also um 0,026 x 30 € = 0,78 € bzw. 0,052 x 30 € = 1,56 €.