Hände weg von der Berliner S-Bahn!
Die EVG warnt vor einer Zerschlagung der Berliner S-Bahn. Diese könnte drohen, wenn aktuelle Planspiele aus der zuständigen Senatsverwaltung umgesetzt würden.
Die EVG warnt vor einer Zerschlagung der Berliner S-Bahn. Diese könnte drohen, wenn aktuelle Planspiele aus der zuständigen Senatsverwaltung umgesetzt würden.
In der Bundespolitik der nächsten vier Jahre zeichnet sich offenbar erneut ein schwarz-rotes Regierungsbündnis ab.
Sie sind und bleiben ein starkes und notwendiges Stück „Bahn“: Auch 23 Jahre nach der Bahnreform gibt es immer noch rund 35.000 Beamtinnen und Beamte im aktiven Dienst - bei der Bahn, beim BEV und beim EBA. Und die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft war, ist und bleibt ihr starker gewerkschaftlicher Partner.
Die Betriebsratswahlen werden im kommenden Jahr im Mittelpunkt unserer mitbestimmungspolitischen Aktivitäten stehen.
Im Bereich der Tarifpolitik der EVG steht im Jahr 2018 einiges an. Zum einen wollen wir den BranchenTV SPNV+ zum Abschluss bringen. Aktuell liegt ein Angebot der Arbeitgeberseite vor, das von den zuständigen Gremien geprüft wird.
In der Verhandlung am Freitag gelang der EVG der Durchbruch!
Erst nach erneuter Aufforderung der EVG - nach zwei Verhandlungsterminen am 26.6. und am 18.10.2017, endlich ein schriftliches Angebot und eine klare Positionierung zu unseren Kernforderungen zu übersenden - reagierte die Arbeitgeberseite. Aber wie? Mit unklaren Angeboten und als „Wahrsager“ einem Mitarbeiter-Info!
Die Betriebsratswahlen bei der Rhenus Rail St. Ingbert GmbH waren für die EVG ein voller Erfolg. „Aus dem Stand“ konnten wir drei der fünf Mandate gewinnen!
Europa wird arbeitnehmerfreundlicher! Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Mittwoch entschieden, dass die vom Fahrdienst-Vermittler Uber erbrachte Dienstleistung eine Verkehrsdienstleistung ist. Die EVG begrüßt dieses Urteil.
Das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) hat in einem Fall eines Landesbeamten der Besoldungsgruppe A 13 entschieden, dass der für die Jahre 2009 bis 2012 gewährte Familienzuschlag für sein drittes Kind zu niedrig bemessen war.