Änderungen der Arbeitszeitverordnung (AZV)
Mit der Änderung der Arbeitszeitverordnung (AZV) und der Sonderurlaubsverordnung (SUrlV) ab dem Jahr 2021 gibt es wesentliche Neuerungen für Beamt*innen im Hinblick auf die Anerkennung der Reisezeit als Arbeitszeit.