Forderungen zu Leiharbeit und Werkverträgen beschlossen
Der Bundesvorstand der EVG hat am Dienstag Positionen und Forderungen zum Thema Leiharbeit und Werkverträge beschlossen. Hintergrund: Leiharbeit und Werkverträge werden immer häufiger genutzt, um verfehlte Personalplanungen auszugleichen und Personalkosten zu drücken. In den Betrieben, an denen Leiharbeit bereits zurückgedrängt wurde, werden Werkverträge geschlossen. Gemeinsam mit der EVG kämpfen unsere Betriebsräte bereits seit einiger Zeit gegen den Missbrauch solcher Verträge.
Der Bundesvorstand der EVG hat am Dienstag Positionen und Forderungen zum Thema Leiharbeit und Werkverträge beschlossen. Hintergrund: Leiharbeit und Werkverträge werden immer häufiger genutzt, um verfehlte Personalplanungen auszugleichen und Personalkosten zu drücken. In den Betrieben, an denen Leiharbeit bereits zurückgedrängt wurde, werden Werkverträge geschlossen. Gemeinsam mit der EVG kämpfen unsere Betriebsräte bereits seit einiger Zeit gegen den Missbrauch solcher Verträge.
Folgende Positionen und Forderungen sind daher heute vom Bundesvorstand beschlossen worden:
- Der Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen muss gestoppt werden! Scheinwerkverträge müssen verboten werden!
- Durch Leiharbeit und Werkverträge darf es nicht zur Verdrängung von Regelarbeitsplätzen kommen! Keine Reduzierung von Ausbildungsplätzen und Sicherung der Übernahme von Auszubildenden in den Unternehmen!
- Die Unternehmen müssen Strategien entwickeln, die eine Einschränkung bzw. die Vermeidung von Leiharbeit und Werkverträgen beinhalten.
- Die Mitbestimmungsrechte für den Einsatz von Leiharbeit müssen weiterentwickelt bzw. beim Einsatz von Subunternehmen und Werkverträgen eingeführt werden. Wir fordern eine Qualitätsvereinbarung Subunternehmen / Werkverträge!
- „Gleiche Arbeit - gleicher Lohn“: Leiharbeitnehmer müssen dieselben Tarif- und Beschäftigungsbedingungen haben wie Stammbeschäftigte (Equal Pay und Equal Treatment).