Tarifvertraglicher Bildungsurlaub: Anspruch nicht verfallen lassen – sondern mitnehmen ins Jahr 2025!
Beschäftigte der Deutschen Bahn haben per Tarifvertrag Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr. An diesen Tagen können sie an Maßnahmen der allgemeinen und politischen Bildung teilnehmen.
Du konntest diesen Anspruch in diesem Jahr nicht oder nicht vollständig einlösen? Kein Problem. Denn du kannst diese Tage ins nächste Jahr mitnehmen - so regelt es der Demografie-Tarifvertrag der EVG.
- Bis zum 31. Dezember 2024 musst du diese Übertragung gegenüber deinem Arbeitgeber schriftlich erklären.
- Die nicht in Anspruch genommenen Tage aus dem Jahr 2024 musst du bis Ende 2025 einlösen.
- Eine Erklärung ist nicht notwendig, wenn du in diesem Jahr Bildungsurlaub beantragt hast, der aber nicht genehmigt worden ist. In diesen Fällen wird dein Anspruch automatisch auf das Folgejahr übertragen.
Bildungsurlaub ist dein Recht! Du kannst an allen Bildungsmaßnahmen teilnehmen, die in deinem Bundesland anerkannt sind. Bei Fragen wende dich an deine EVG-Geschäftsstelle. Das Formular für die schriftliche Erklärung kannst du unten herunterladen.