Mitbestimmung
Die Schwerbehindertenvertretung ist die innerbetriebliche Interessenvertretung von schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen im Sinne des § 180 Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch (SGB IX). Die Schwerbehindertenvertrauenspersonen vertreten die Interessen der schwerbehinderten Menschen in ihren Unternehmen. Gesamtschwerbehindertenvertrauenspersonen vertreten die Interessen der schwerbehinderten Menschen, die in den betroffenen Unternehmen nicht geregelt werden können.
Auf dieser Seite der EVG können Sie sich über die Themenschwerpunkte der Schwerbehindertenvertretungen informieren. Ein Instrument, um wichtige Informationen betroffene schwerbehinderte Menschen zur Verfügung zu stellen, sind u.a. unsere Zeitschriften "Schwerbehinderten-Mitteilungen", welche in einer gedruckten Auflage, zunehmend aber auch in einer Onlineversion erscheinen. Für Hinweise, Wünsche, Anregungen oder Leserbriefe sind wir jederzeit dankbar.
Eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern ist ebenso von Bedeutung wie die Kooperation mit den anderen Interessenvertretungen und der Gewerkschaft EVG.