Freistellung für Pflege bis 31. März 2021 verlängert
Die Freistellungsregelungen für Kolleginnen und Kollegen, die in der Pandemie nahe Angehörige pflegen, werden bis zum 31. März 2021 verlängert.
Die Freistellungsregelungen für Kolleginnen und Kollegen, die in der Pandemie nahe Angehörige pflegen, werden bis zum 31. März 2021 verlängert.
Die EVG begrüßt den Beschluss der Bundesländer zum ÖPNV-Rettungsschirm. Wie von der EVG gefordert, haben sich die Verkehrsminister*innen der Länder darauf geeinigt, dass Bund und Länder in diesem Jahr weitere zwei Milliarden Euro für die Unterstützung des ÖPNV und des SPNV zur Verfügung stellen.
Die EVG hat sich für flächendeckende Corona-Tests in den Betrieben ausgesprochen. „Der bestehende Flickenteppich von unterschiedlichen Regelungen muss umgehend beseitigt werden. Wir brauchen endlich einheitliche Regelungen in ganz Deutschland“, sagte der Vorsitzende Klaus-Dieter Hommel.
Klimaschutz und Verkehrswende sind zwei wesentliche Themen des derzeitigen Bundestagswahlkampfes. Unsere Parteien und PolitikerInnen heben immer wieder hervor, welche eine wichtige Rolle Bus und Bahn dabei spielen.
„Familien, die einen Angehörigen pflegen oder Eltern, die Kinder zu Hause betreuen, stehen angesichts der vierten Corona-Welle vor herausfordernden Wochen. Sie leisten Enormes und brauchen weiter finanzielle Unterstützung und Planbarkeit. Die EVG begrüßt daher die Verlängerung der Pflege-Akuthilfen und des Kinderkrankengeldes, die von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurden“, so Martin Burkert, stellvertretender Vorsitzender der EVG.
Die Koalitionäre erwägen eine 3G-Regel in Bussen und Bahnen. Die kann nur funktionieren, wenn die Umsetzung praxisnah geregelt ist. Klar muss sein, wer für die Kontrollen zuständig ist und wie mit Fahrgästen umgegangen wird, die ohne entsprechenden Impf- oder Testnachweis angetroffen werden.
Wieder einmal können sich Bund und Länder nicht auf ein einheitliches Vorgehen bei der Maskenpflicht einigen. In Fernzügen soll sie bestehen bleiben, während sie in Regionalzügen zum Teil abgeschafft wird. Oder erst später. Oder nur noch eine „Empfehlung“ ist. Wer soll das noch verstehen?
Von Bundestag und Bundesrat wurde beschlossen, dass Eltern, die ihre Kinder aufgrund von Schul- oder Kitaschließung selbst betreuen müssen und deshalb nicht arbeiten können, einen teilweisen Ersatz für einen Verdienstausfall erhalten.
Die EVG fordert von der Politik eine bundesweit einheitliche Verpflichtung zum Tragen von Schutzmasken in allen Verkehrsmitteln. Ob Flugzeug, ÖPNV, Schienen-Fernverkehr, Busse, S-, U- und Straßenbahnen, Taxis oder Fahrzeuge privater Fahrdienste - hier kann es keine Ausnahmen geben.
Dem Arbeits- und Gesundheitsschutz kommt in der Corona-Krise eine besondere Bedeutung zu. Die EVG und ihre Betriebsräte achten daher zurzeit verstärkt darauf, dass Arbeitgeber ihrer Schutz- und Fürsorgepflicht nachkommen und die Erkrankungsrisiken und Gesundheitsgefahren im Betrieb so gering wie möglich halten.