Freistellung bei Corona: Besser als der gesetzliche Anspruch
Jetzt zeigt sich, wie gut es war, dass wir als EVG die Tarifverhandlungen vorgezogen haben, um im Rahmen des „Bündnis für unsere Bahn“ frühzeitig ein Corona-Hilfspaket für Euch abzuschließen. Dabei konnten wir die auf dem Infektionsschutzgesetz basierenden Regelungen verbessern und Euren Entgeltfortzahlungsanspruch erhöhen, wenn Ihr Euch selber um die Betreuung Eurer Kinder kümmern müsst.