KVB: Beiträge ab 1. Januar 2021
Nach der Besoldungserhöhung ab 1. März 2020 passt die KVB ihre Beiträge zum 1.1.2021 an.
Nach der Besoldungserhöhung ab 1. März 2020 passt die KVB ihre Beiträge zum 1.1.2021 an.
Wir geben an dieser Stelle einen Überblick über die Freistellungsregelungen für Bundesbeamt*innen, die coronabedingt wegen geschlossener Betreuungseinrichtungen ihre Kinder betreuen oder Angehörige pflegen müssen. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat dazu ein neues Rundschreiben veröffentlicht.
Die bisherigen Regelungen zur Altersteilzeit für Bundesbeamt*innen werden analog dem Tarifabschluss für die rund 2,3 Millionen Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen (TVöD) verlängert. D.h., die Altersteilzeit muss vor dem 1. Januar 2023 beginnen. Die weiteren Voraussetzungen (§ 93 Abs. 3 BBG) bleiben unverändert.
Unter dem Arbeitstitel „Arbeitsbedingungen der Beamtinnen und Beamten im DB Konzern“ hat die EVA-Akademie wieder ihre bewährten Schulungen aufgenommen. Das Seminar fand vom 1.-3. September in Davensberg statt.
Zum 1. April steigt die Besoldung um 1,8 Prozent. Damit wird der zweite Erhöhungsschritt aus dem jüngsten Abschluss des TVöD inhaltsgleich auf Beamt:innen übertragen.
Am Donnerstag hat sich der Beamtenpolitische Ausschuss der EVG (BpA) neu konstituiert. In der 6. ordentlichen Sitzung des BpA wurde Kollege Michael Zapp, Vorsitzender des Besonderen Personalrats bei der BEV-Dienststelle Mitte, zum Sprecher gewählt.
Weiterer Meilenstein auf dem Weg zum 3. Ordentlichen Gewerkschaftstag der EVG: In Fulda tagte Mitte Juli die Antragskommission. Ihre anspruchsvolle Aufgabe: Für jeden Antrag an den Gewerkschaftstag eine Beschlussempfehlung zu erarbeiten.
Wir geben an dieser Stelle einen Überblick über die Freistellungsregelungen für Bundesbeamt*innen, die coronabedingt wegen geschlossener Betreuungseinrichtungen ihre Kinder betreuen oder Angehörige pflegen müssen. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat dazu Ende September ein aktualisiertes Rundschreiben veröffentlicht. Zwei zuletzt vom Bundestag beschlossene Gesetze bewirken, dass bestimmte Regelungen fortgeführt werden. Ansprüche auf Grundlage des § 56 Abs. 1a Infektionsschutzgesetz entfallen allerdings, die Regelung wird nicht fortgeführt.
Die diesjährige Vertreterversammlung der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB) fand am 06. und 07. Oktober in Mannheim statt. Zu Beginn der Vertreterversammlung begrüßte der Vorsitzende der Vertreterversammlung, Kollege Rüdiger Rupp, die Anwesenden und führte gewohnt souverän durch die Versammlung.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung- und Versorgung für 2023/2024 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024) liegt endlich vor. Mit diesem Gesetz soll eine Übertragung des Tarifvertrages Inflationsausgleich vom 22. April 2023 auf Bundesbeamt:innen erfolgen.