![Anwendung der EVG-Tarifverträge für unsere Mitglieder geklärt!](/fileadmin/_processed_/e/6/csm_19-07-01-Tarifeinheitsgesetz__002__5e6ee9b4eb.jpg)
Anwendung der EVG-Tarifverträge für unsere Mitglieder geklärt!
Tarifpluralität ist Fakt in vielen Betrieben der Deutschen Bahn. Die Arbeitgeber versuchen aber immer wieder, ihre Folgen zu umgehen - durch einseitige Anwendung von Tarifregelungen.
Tarifpluralität ist Fakt in vielen Betrieben der Deutschen Bahn. Die Arbeitgeber versuchen aber immer wieder, ihre Folgen zu umgehen - durch einseitige Anwendung von Tarifregelungen.
Die diesjährige Betriebsrätekonferenz der DB Services GmbH fand am 23.10.2019 in Frankfurt/Main statt. Der Gesamtbetriebsrat hatte die Vertreter aller Betriebsräte, die Vertreter der Schwerbehindertenvertretung, die Vertreter der Jugend- und Auszubildendenvertretung der DB Services GmbH sowie die Vertreter der EVG und den Arbeitgeber eingeladen.
In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt. So heißt es in § 1 Absatz 1 des heutigen Betriebsverfassungsgesetzes. Dem vorangegangen ist vor 100 Jahren, am 4. Februar 1920, die Verabschiedung des Betriebsrätegesetzes.
Stena Line droht mit dem Abbau von 120 Arbeitsplätzen. Begründung: Einnahmeausfälle wegen der Corona-Krise. Die EVG fordert das Unternehmen auf, diese Maßnahme zu überdenken und nach Alternativen zu suchen.
Künftig können sich die Beschäftigten aus allen Geschäftsfeldern des DB-Konzerns anlassbezogen(*) und kostenlos auf das Virus testen lassen. Das haben Betriebsräte, EVG und der Konzernbetriebsrat DB AG beim Arbeitgeber durchgesetzt.
Der Bordservice wird weiter digitalisiert. In der Folge werden in den Fernverkehrszügen der DB AG ab dem 1.1.2022 keine Fahrkarten mehr verkauft. Diese unternehmerische Entscheidung halten wir für falsch. Für unsere Kolleg*innen befürchten wir am Ende mehr Konfliktpotenzial auf den Zügen.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat der Union „Blockade“ bei der Umsetzung des Betriebsrätestärkungsgesetz vorgeworfen. Dies sei „unsäglich“, sagte ihr Chef Reiner Hoffmann am Mittwoch in Berlin. Viele Beschäftigte müssten immer noch mit Sanktionen oder gar Kündigungen rechnen, wenn sie die Initiative ergriffen, Betriebsräte zu gründen.
„Wir werden als EVG gefragt sein!“ So das Fazit des EVG-Vorsitzenden Klaus-Dieter Hommel nach der 5. Betriebsräte-Konferenz der EVA Akademie, diesmal mit den Kolleginnen und Kollegen aus den Bereichen Fernverkehr, Vertrieb und Dialog. Auch diese letzte von insgesamt fünf Betriebsrätekonferenzen hat gezeigt, wie stark wir als EVG wahrgenommen werden; ob durch unser Engagement bei den Mitgliedern oder dank unseres Know-hows durch alle Reihen der Politik.
Der für den Mitbestimmungsbereich zuständige EVG-Vorstand, Kristian Loroch, hat die Verabschiedung des Betriebsrätemodernisierungsgesetz begrüßt. „Das Gesetz stärkt die Rechte der Betriebsrät*innen und schützt all Jene besser als bisher, die sich für die Gründung von Betriebsräten einsetzen. Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung“.
Es wird Sommer, die Temperaturen am Arbeitsplatz steigen. Schnell kann das Arbeiten zur Qual werden, wenn am Arbeitsplatz keine hinreichenden Maßnahmen getroffen werden. Hier sind die Arbeitgeber in der Pflicht. Zusätzlich müssen mit unseren Betriebsräten gute und langfristige Maßnahmen erarbeitet und festgelegt werden.