Berliner EVG-Frauen laden ein: Seid bei unserem Fest dabei
Die Berliner EVG-Frauen laden alle Kolleginnen recht herzlich zum diesjährigen Fest ein.
Die Berliner EVG-Frauen laden alle Kolleginnen recht herzlich zum diesjährigen Fest ein.
Am Dienstag hat die erste Präsenzsitzung des Landesverbandes Frauen Sachen in Leipzig stattgefunden. Es wurden zunächst die ausgeschiedenen und neu gewählten Kolleginnen herzlich verabschiedet bzw. begrüßt. Leider konnten nicht alle ehemalige und neue Frauenleitungsmitglieder teilnehmen.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Beitragssätze für die soziale Pflegeversicherung geändert werden müssen.
Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) begrüßt die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro. „Das ist eine Frage des Respekts. Leider gibt es immer wieder Versuche, die Abbildung des Mindestlohns in den Entgelttabellen zu umgehen“, sagt der Stellvertretende EVG-Vorsitzende Martin Burkert.
Schon zum zweiten Mal hatte die Ortsfrauenleitung Berlin die Frauentagsfeier vom 8. März in den Sommer verlegt und alle EVG-Kolleginnen zum Sommerfest im „Mauersegler“ eingeladen. Nicht nur die Sonne strahlte an diesem Tag, auch die mehr als 100 Kolleginnen, die der Einladung gefolgt waren, strahlten und genossen sichtlich dieses Treffen.
Kennst Du deine aktuellen Möglichkeiten und Rechte in der Arbeitswelt? Und was danach kommt Rente / Pension? Die Situation auf dem Wohnungsmarkt?
Am Dienstag und Mittwoch ist zum ersten Mal die Geschäftsführende Bundesfrauenleitung (GfBuFL) in neuer Zusammensetzung in Halle (Saale) zusammengekommen.
Am Mittwoch haben die EVG-Frauen Stuttgart einen Ausflug ins Städtische Lapidarium der Landeshauptstadt unternommen. Eingeladen dazu hatte die Ortsfrauenleitung und rund 20 Frauen sind der Einladung gefolgt.
„Du musst es wagen. Lebenserinnerungen der ersten deutschen Frauenärztin"- diesen Titel tragen die Lebenserinnerungen der ersten deutschen Frauenärztin Hermine Edenhuizen, die sie Anfang der 1950er-Jahre aufschrieb, um den kommenden Generationen eine Vorstellung von den Anfängen weiblicher Bildungsgeschichte zu vermitteln.
Der deutsche Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung beschlossen, den §219a Strafgesetzbuch zu streichen. Dieser regelte das so genannte „Werbeverbot“ zu Schwangerschaftsabbrüchen.