Nachwuchskräfte der DB AG: Klärung der Umsetzung für Wegezeitentschädigungen an Sonntagen
Nach § 21 Absatz 2 NachwuchskräfteTV in Verbindung mit § 44 Absatz 1 a BasisTV steht euch eine Entschädigung von 3,00 Euro für jede Reisestunde zu – an jedem Wochentag.