DB AG: Neuer Personalverwendungsnachweis (PvN)
Seit Anfang des Jahres gibt es eine Neuregelung der Arbeitszeitkontenstruktur für die Beschäftigten im sogenannten „Überschneidungsbereich“. Also vor allem Triebfahrzeugführer*innen, Beschäftigte im Zugbegleitdienst, Bordservice und Bordgastronomie sowie Lokrangierführer*innen und Disponent*innen. Hier hat eine andere Organisation den „Sollmindernden Vortrag“ abgeschafft. Dies wird jetzt im Arbeitszeitjahr 2020 umgesetzt.