DGB-Bezirksfrauenkonferenz in BW
Die letzte DGB-Bezirksfrauenkonferenz in BW am vergangenen Samstag war auch für die EVG Frauen ein voller Erfolg. Alle 45 eingereichten Anträge wurden angenommen.
Die letzte DGB-Bezirksfrauenkonferenz in BW am vergangenen Samstag war auch für die EVG Frauen ein voller Erfolg. Alle 45 eingereichten Anträge wurden angenommen.
Es ist ein richtungsweisendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts. Ausländische Betreuungskräfte in deutschen Haushalten, meistens aus Osteuropa stammende Frauen, haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Das gilt auch in den Bereitschaftszeiten. Dieser wichtige Erfolg für eine gerechte Bezahlung der Beschäftigten und gegen das Ausbeutungsmodell „24-Stunden-Pflege“ zeigt zugleich den Abgrund hinter dem Reformstau in der Pflege.
Nachdem uns Corona in eine einjährige Zwangspause geschickt hat und persönliche Treffen so gut wie nicht stattfinden konnten, hatte es sich die amtierende Ortsfrauenleitung nicht nehmen lassen, die turnusgemäße Versammlung aller weiblichen Kolleginnen im Ortsverband Saarland in Präsenz, unter Einhaltung der geltenden landesspezifischen Hygienevorschriften, durchzuführen.
Die EVG hat das in dieser Woche erzielte Ergebnis der EU-Sozialpartner zu „Women in Rail“ grundsätzlich begrüßt. „Mit dem erreichten Kompromiss wollen wir ein politisches Signal für alle Frauen bei den Bahnen in ganz Europa senden,“ sagte der stellvertretende EVG-Vorsitzende Martin Burkert.
Unter diesem Motto hatten unsere Kolleg*innen der österreichischen Gewerkschaft vida (Verkehrs- und Dienstleistungsgewerkschaft) gemeinsam mit der Arbeiterkammer Wien zu einer Veranstaltung zu den aktuell laufenden „Women in Rail“-Verhandlungen auf europäischer Ebene eingeladen. An dieser war auch Vertreterinnen der Österreichischen Bundesbahnen sowie Giorgio Tuti, SEV (Vorsitzender der Eisenbahnsektion der ETF) beteiligt.
Zwei Jahre nach ihrer Verabschiedung ist die ILO-Konvention 190 gegen Gewalt und sexuelle Belästigung in der Arbeitswelt endlich in Kraft getreten. Zumindest die sechs Staaten, die das Abkommen bisher ratifiziert haben (Argentinien, Ecuador, die Republik Fidschi, Namibia, Somalia und Uruguay) sind nun dazu verpflichtet, innerhalb eines Jahrs entsprechende Maßnahmen zu treffen.
„Wie kann im DB Konzern der Frauenanteil über alle Hierarchieebenen hinweg gesteigert werden?“ Dies war eine der Fragen, die in einer Online-Session des Frauennetzwerks mit mehr als 160 Teilnehmerinnen erörtert wurden.
Lange war sie angekündigt, am Freitag wurde sie vom Bundestag verabschiedet: die Pflegereform. Die Erwartungen waren groß, herausgekommen ist leider nur der kleinste gemeinsame Nenner.
Nachdem zum wiederholten Male eine Einigung zum „Zweiten Führungspositionen-Gesetz - FüPoG II“ verkündet worden war, hat der Bundestag nun endlich dem Gesetzentwurf zugestimmt. Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf wurden nun Mutterschutz für Vorstände und eine Auszeit von drei Monaten für Erziehungs- und Pflegezeiten mit aufgenommen. Eine finale Behandlung durch den Bundesrat folgt noch.
Der Bundestag hat am Freitag das Ganztagsförderungsgesetz beschlossen. Danach sollen künftig Grundschulkinder der Klasse 1-4 einen Rechtsanspruch auf eine Betreuung von acht Stunden pro Tag (5 Werktage) erhalten. Zunächst soll dieser ab 2026 für die erste Klasse gelten und dann nach und nach erweitert werden. Der Bundesrat muss das Gesetz noch bestätigen.