Bundestag beschließt Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung
Der Bundestag hat am 16. November 2023 das Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024)“ beschlossen. Damit wird das Tarifergebnis für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen vom 22. April 2023 zeit- und wirkungsgleich übertragen.