15. EGB-Kongress in Berlin: „keine EU-Mittel ohne Tarifbindung“
Berlin ist in dieser Woche die Hauptstadt der europäischen Gewerkschaftsbewegung. Von Dienstag bis Freitag tagt der 15. Kongress des europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB) in Berlin.
Berlin ist in dieser Woche die Hauptstadt der europäischen Gewerkschaftsbewegung. Von Dienstag bis Freitag tagt der 15. Kongress des europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB) in Berlin.
Die Mindestlohnkommission will der Bundesregierung eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 8,84 Euro/Stunde vorschlagen. Das wurde am Dienstag beschlossen. Die Bundesregierung wird nun diesen Vorschlag prüfen. DGB-Vorstands- und Kommissionsmitglied Stefan Körzell hält den Kompromiss mit der Arbeitgeberseite für vertretbar.
DGB hat sich gegen Ausnahmen beim Mindestlohn ausgesprochen. Hintergrund sind Vorschläge der Union, Einschränkungen bei Flüchtlingen zuzulassen. „Eine Ausnahme vom Mindestlohn für Flüchtlinge ist glatter Unsinn“, sagte Stefan Körzell, Bundesvorstandsmitglied des DGB, in einem Interview. Dies werde zu „Arbeitnehmern erster und zweiter Klasse führen", warnte er. Widerstand gegen die Pläne gibt es auch von der SPD.
Am Montagmorgen ist der DGB bundesweit auf zahlreichen Bahnhöfen unterwegs gewesen, um über den Mindestlohn zu informieren. Gut ein Jahr nach Einführung haben Kolleginnen und Kollegen vom DGB und auch von der EVG Berufspendlern die häufig gestellten Fragen rund um den Mindestlohn beantwortet. Vor allem Menschen in bisher schlecht bezahlten Berufen wie z.B. im Gastgewerbe, in Callcentern oder im Reinigungsgewerbe profitieren vom Mindestlohngesetz.
Seit fast einem Jahr gibt es ihn: den gesetzlichen Mindestlohn. Seit dem 1. Januar 2015 müssen Beschäftigte - mit wenigen Ausnahmen - mindestens 8,50 € pro Stunde bekommen. Der Mindestlohn, das zeigt sich in der Bilanz nach knapp einem Jahr, nützt allen - und die Horrorszenarien der Gegner haben sich als gegenstandslos erwiesen.
Löhne rauf, weniger Aufstocker, keine Jobverluste: Die Erfahrungen mit dem gesetzlichen Mindestlohn sind gut, das zeigt eine erste Bilanz des DGB nach gut neun Monaten. Demnach profitieren vor allem Un- oder Angelernte in Ostdeutschland – mit Lohn-steigerungen von bis zu 9,3 Prozent. Zugleich ist die Zahl der Beschäftigten zurückgegangen, die zusätzlich zu ihrem Lohn auf ALG II angewiesen sind.
Der Mindestlohn wirkt! Nach Angaben des Statistischen Bundesamts profitieren vor allem Beschäftigte in Niedriglohn-Branchen sowie die Minijobber. Die Reallöhne in Deutschland sind vom ersten Quartal 2014 bis zum ersten Quartal dieses Jahres um 2,5 Prozent gestiegen, teilte das Bundesamt mit. Dies sei der höchste Anstieg, seit das Bundesamt den Reallohnindex erfasst (2008).
Die EVG hält daran fest, dass der deutsche Mindestlohn auch im Transitverkehr auf Straße und Schiene gelten muss. Der EU-Kommission sieht das scheinbar anders - und hat deswegen ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eröffnet. Damit fällt die Kommission in alte Fehler zurück. Denn die „Marktfreiheiten“ können nicht wichtiger sein als die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer!
Seit drei Monaten gibt es in Deutschland nun den gesetzlichen Mindestlohn. Und siehe da: das Land existiert noch. Und von einer massenhaften Zunahme der Arbeitslosigkeit, wie von manchen vorausgesagt, ist ebenfalls nichts erkennbar. Im Gegenteil. Der Mindestlohn vernichtet Jobs, so lautete die Voraussage. Die Arbeitsmarktstatistiken weisen aber rückläufige Arbeitslosenzahlen aus. Der normale Frühjahrsaufschwung wird also durch Mindestlöhne und seine Kontrollen offenbar keineswegs beeinträchtigt.
Die EVG warnt mit Nachdruck davor, den Mindestlohn politisch infrage zu stellen. Anlass sind die aktuellen Debatten rund um die Dokumentationspflichten der Arbeitgeber. Angeblich sei der Bürokratieaufwand zu hoch. Dabei ist das Spiel interessierter Kreise durchschaubar. Mit diesen Diskussionen soll dem Mindestlohn ein schlechtes Image verpasst und dessen Aufweichung vorangetrieben werden. Dabei müssen sich die Arbeitgeber jedoch die Frage gefallen lassen, wie sie bislang Arbeitszeiten protokolliert und Gehaltsberechnungen durchgeführt haben.