Urteil zum TEG: Gesetz verstößt nicht gegen EU-Menschenrechtskonvention
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat sich mit dem deutschen Tarifeinheitsgesetz aus dem Jahre 2015 befasst und entschieden, dass die Bundesrepublik mit den Regelungen in § 4a TVG nicht gegen die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten verstoßen hat.