Meldungen zu #DB

EVG - hier werden die besseren Tarifverträge gemacht: „sollmindernden Vortrag“ nicht abgeschafft

EVG - hier werden die besseren Tarifverträge gemacht: „sollmindernden Vortrag“ nicht abgeschafft

Das ist eine gute Nachricht: Den Überzeitzuschlag für die noch nicht abgebauten Überstunden aus dem laufenden Jahr 2020 gibt es weiterhin - weil die EVG den „sollmindernden Vortrag“ in ihren Tarifverträgen nicht abgeschafft hat. Ausgezahlt wird der Überzeitzuschlag im Januar 2021 auch an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im so genannten Überschneidungsbereich, die unter den Tarifvertrag der EVG fallen.

Erste Verhandlungsrunde über Arbeitszeitmodelle der EVG

Erste Verhandlungsrunde über Arbeitszeitmodelle der EVG

Individualisierung, Arbeitszeitsouveränität, Belastungsreduzierung – das sind die drei Meilensteine der Arbeitszeitpolitik der EVG. Die Arbeitszeit muss da geregelt werden, wo die Menschen sind: in den Betrieben. Die EVG-Tarifverträge wirken wie Leitplanken, innerhalb derer die Betriebsparteien Lösungen im Sinne der Beschäftigten finden können.

Maskenverweiger*innen in Bahnen: Schutz der Beschäftigten hat oberste Priorität

Maskenverweiger*innen in Bahnen: Schutz der Beschäftigten hat oberste Priorität

Der Schutz der Beschäftigten in der Corona-Pandemie hat für die EVG oberste Priorität. Hintergrund: Presseberichten zufolge überlegt die Deutsche Bahn, ihre Strafen für Maskenverweiger*innen zu verschärfen. Außerdem soll geprüft werden, ob ein Beförderungsausschluss gegen Fahrgäste verhängt werden kann, die wiederholt ohne Mund-Nasen-Bedeckung in Zügen erwischt werden.

Erstes Jobticket: Wieder ein Erfolg unseres „Bündnis für unsere Bahn“

Erstes Jobticket: Wieder ein Erfolg unseres „Bündnis für unsere Bahn“

Lange Zeit war die Deutsche Bahn nicht bereit, einen Arbeitgeberzuschuss zum Jobticket zu zahlen - bis wir das „Bündnis für unsere Bahn“ ins Leben gerufen haben. Da konnten wir die DB AG, im Rahmen unserer erfolgreichen Tarifverhandlungen, darauf verpflichten, einen Teil der Kosten für die Fahrkarte zum Arbeitsplatz und zurück zu übernehmen. Diesen Anspruch haben wir tarifvertraglich abgesichert.