KVB: Tarifänderungen zum 01.01.2019: Aufwendungen für Heilmittel
Der Vorstand der KVB hat eine Anpassung des Tarifs der KVB zum 01.01.2019 beschlossen. Dabei erfolgt u. a. eine betragsgleiche Übernahme der Höchstbeträge gemäß der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) zu den beihilfefähigen Aufwendungen für Heilmittel (Tarifstelle 5).