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Mindestlohn – Dranbleiben

Mindestlohn – Dranbleiben

Unter dem Motto „Mindestlohn - Dranbleiben“ hat der DGB in Sachsen-Anhalt am Montag eine Aufklärungskampagne gestartet. Sachsen-Anhalts DGB-Landeschef, Udo Gebhardt, sowie der 1. Bevollmächtigte des Ortsverbandes Dessau, Peter Anton, der gleichzeitig Dessau-Roßlaus DGB-Stadtverbandsvorsitzender ist, haben auf dem Dessauer Hauptbahnhof Info-Material zu dem seit 1. Januar 2015 geltenden Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro an Pendler verteilt.

Änderungen in der Erholungsurlaubsverordnung (EUrlV)

Der Anspruch auf Erholungsurlaub erhöht sich auf 30 Tage für alle Beamtinnen und Beamte. Bisher lag der Anspruch bei 29 Tagen und für Beamtinnen und Beamte ab 55 bei 30 Tagen. Diese 30 Tage gelten jetzt für alle Beamtinnen und Beamte, die an 5 Tagen in der Woche arbeiten und zwar ab Urlaubsjahr 2014. Außerdem entfällt die Wartezeit von 6 Monaten nach der Einstellung. Der Bund kommt damit seinen Pflichten aus dem europäischen Recht nach.