Berufskrankheiten-Verordnung um vier Krankheitsbilder ergänzt
Seit Anfang dieses Jahres können bestimmte Formen des weißen Hautkrebses, die durch Sonnenstrahlung verursacht werden, als Berufskrankheit anerkannt werden. Potenziell betroffen von dieser neuen Regelung sind Menschen, die viel im Freien arbeiten. Durch ihre Tätigkeit haben sie ein höheres Risiko an Hautkrebs zu erkranken als die übrige Bevölkerung.