![ZVersTV gilt weiterhin für EVG-Mitglieder - EVG in Verhandlungen zur betrieblichen Altersversorgung](/fileadmin/_processed_/4/0/csm_21-08-16-Gericht-Klage-Hammer-Paragraph-CC0_f1cc7d80db.jpg)
ZVersTV gilt weiterhin für EVG-Mitglieder - EVG in Verhandlungen zur betrieblichen Altersversorgung
Entgegen anderer Behauptungen gilt der Zusatzversorgungs-Tarifvertrag (ZVersTV) für EVG-Mitglieder weiter. Er ist die Grundlage für eine der Säulen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) im DB-Konzern.