Änderung der KVB-Beihilfe bei Krankenhausaufenthalt: Vorsicht bei Wahlleistung „Unterkunft“!
Die KVB-Beihilfe bei stationärem Krankenhausaufenthalt wurde erheblich gekürzt: Seit 1. August 2024 gilt bei der Wahlleistung „Unterkunft“ - also der Wahl einer Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer (Tarifstelle 8.6) - eine Beihilfe-Obergrenze von maximal 41,43 Euro pro Tag.