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Betreuung während Corona: EVG setzt verlängerte Freistellungsregelungen durch

Betreuung während Corona: EVG setzt verlängerte Freistellungsregelungen durch

Auch wenn die epidemische Lage nationaler Tragweite im März ausgelaufen ist: die Corona-Pandemie haben wir leider noch längst nicht überwunden. Der Gesetzgeber hat aufgrund der weiterhin hohen Corona-Inzidenzen die Freistellungsregelungen zur Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen verlängert.