SG Offenburg: Mitgliederversammlung mit Neuwahlen
Am Dienstag, 07. September 2021, findet um 14:00 Uhr die Mitgliederversammlung der Seniorinnen und Senioren des OV Offenburg im Casino der DB Gastronomie Offenburg, Rammersweierstr.1e, statt.
Am Dienstag, 07. September 2021, findet um 14:00 Uhr die Mitgliederversammlung der Seniorinnen und Senioren des OV Offenburg im Casino der DB Gastronomie Offenburg, Rammersweierstr.1e, statt.
In diesem Betrieb werden laut TEG und nach der Entscheidung der DB AG nicht mehr die Tarifverträge der EVG angewendet. Die Empörung ist groß! Da es für die Werkstätten seitens der GDL keine Tarifverträge gibt, wird hier weiter nach EVG-Tarifvertrag bezahlt.
Es wird Sommer, die Temperaturen am Arbeitsplatz steigen. Schnell kann das Arbeiten zur Qual werden, wenn am Arbeitsplatz keine hinreichenden Maßnahmen getroffen werden. Hier sind die Arbeitgeber in der Pflicht. Zusätzlich müssen mit unseren Betriebsräten gute und langfristige Maßnahmen erarbeitet und festgelegt werden.
Jährlich ruft die Allianz pro Schiene Reisende auf, Geschichten von schönen Erlebnissen mit Eisenbahnbeschäftigten einzusenden und diese für den Preis "Eisenbahner*in mit Herz" zu nominieren. Auch in diesem Jahr gab es zahlreiche Einsendungen. Gewonnen hat ein niedersächsisches Duo.
In der 4. Verhandlungsrunde konnten sich die Tarifparteien zu vielen Punkten der EVG‐Forderungen zur Tarifrunde 2021 annähern.
Nach langer "Coronapause" trafen sich die Senioren und Seniorinnen im lauschigen Biergarten des "Haus Wüstefeld" in der Rathausstr. 3 in Dortmund Hörde zu einem ersten gemeinsamen Frühstück.
Zum 1. Januar 2022 wird das innovative EVG-Wahlmodell um eine weitere Wahlmöglichkeit erweitert. Das haben wir für dich mit der DB AG vereinbaren können – im Rahmen des Tarifabschlusses zum „Bündnis für unsere Bahn“.
Der 15.06. ist mittlerweile seit über 30 Jahren „Tag der Gebäudereiniger*innen“. Anerkennung, Respekt und eine faire Bezahlung – das verdienen unsere Kolleginnen und Kollegen in der Branche. In der Corona-Krise waren sie einem erhöhten Risiko ausgesetzt.
Liegt der Impftermin von Kindern im Alter von 12 bis 16 Jahren in der Arbeitszeit, ist eine Arbeitsbefreiung des begleitenden Elternteils nun möglich. Allerdings dürfen keine betrieblichen Belange entgegenstehen und der Arzt muss bestätigen, dass der Impftermin in der Arbeitszeit liegen muss. Diese Zeit muss dann nachgearbeitet werden.
Lange war sie angekündigt, am Freitag wurde sie vom Bundestag verabschiedet: die Pflegereform. Die Erwartungen waren groß, herausgekommen ist leider nur der kleinste gemeinsame Nenner.