Cosima Ingenschay: Fakten müssen auf den Tisch – GDL kneift!
Das Tarifeinheitsgesetz (TEG) wurde seitens des Arbeitsgebers Deutsche Bahn AG eingeführt, Zeitpunkt und Geltungsbereich sind darin klar geregelt. Demnach bildet der Tarifabschluss vom 7. Oktober 2021 die sachliche und rechtliche Grundlage zur Umsetzung des TEG und zur Zuscheidung der Betriebe. Zur Feststellung der Mehrheiten im Überschneidungsbereich der 71 betreffenden Betriebe hatte die EVG die Deutsche Bahn AG und die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) abermals aufgefordert – die GDL verweigert sich dem.