HLB Hessenbahn GmbH: Forderungen zur Tarifrunde 2021 beschlossen
Deshalb fordern wir für die anstehende Tarifrunde 2021 für unsere Mitglieder bei der HLB Hessenbahn GmbH:
Deshalb fordern wir für die anstehende Tarifrunde 2021 für unsere Mitglieder bei der HLB Hessenbahn GmbH:
Mit der satzungsgemäßen Mitgliederversammlung des EVG Ortsverbandes Lutherstadt Eisleben sind im Wahlkreis Halle die Organwahlen in Sachsen-Anhalt eingeleitet worden.
Das Bundeskabinett hat jetzt neue Einreiseregelungen für Urlaubs-Rückkehrende ab 1. August beschlossen. Einreisen darf nur, wer vollständig gegen Corona geimpft, genesen oder negativ getestet ist. Und kontrollieren sollen das – die Beschäftigten!?
Das Bundeskabinett hat jetzt neue Einreiseregelungen für Urlaubs-Rückkehrende ab 1. August beschlossen. Einreisen darf nur, wer vollständig gegen Corona geimpft, genesen oder negativ getestet ist. Und kontrollieren sollen das – die Beschäftigten!?
Die Hilfsbereitschaft und Solidarität in der Eisenbahner*innen-Familie ist groß. Viele Kolleginnen und Kollegen wollen helfen. Neben der klassischen Geldspende gibt es jetzt auch die Möglichkeit, Zeit zu spenden.
Knapp zwei Wochennach der Rekordflut in Teilen Deutschlands kann eine erste Bilanz gezogen werden. Das tun wir in unserer aktuellen „Durchsage“, dem Podcast der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft.
Am 27. Juli wurden die Tarifverhandlungen für unsere Mitglieder bei der OHE aufgenommen. Zuvor gab es bereits einen Sondierungstermin.
3,2 Prozent mehr Entgelt, Wahlmodell Arbeitszeit sowie der Fonds für Wohnen und Mobilität – diesen sehr guten Abschluss konnten wir nach intensiven Verhandlungen am 28. Juli 2021 für unsere EVG-Mitglieder bei der Erfurter Bahn und der SüdThüringen Bahn vereinbaren.
In der zweiten Verhandlungsrunde wurden wie geplant unsere weiteren Forderungen besprochen, nachdem wir in der ersten Verhandlungsrunde schon einen Teilerfolg in der Vergütung erzielen konnten.
Der Fonds soziale Sicherung gewährt allen von der Hochwasserkatastrophe betroffenen Förderberechtigten eine Soforthilfe von bis zu 7.500 Euro aus dem Härtefonds. Förderberechtigte, die ihre Wohnung oder ihr Haus (zeitweise) verloren haben oder anderweitig massiv von den Hochwassern betroffen sind, können einen Antrag stellen.