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DB AG und GDL: Auszählung von Mehrheiten ungesetzlich vertagt

Nach dem Tarifeinheitsgesetz (TEG) gilt für die gesetzeskonforme Feststellung der Mehrheitsverhältnisse in den Betrieben der Tag des Abschlusses des Tarifvertrages, also der 16. September 2021. Bahn und GDL haben sich aber darauf geeinigt, das Datum auf den 1. Januar 2022 zu legen. „Ehrliche Sozialpartnerschaft sieht anders aus“, so EVG-Vorstandsmitglied Cosima Ingenschay.