Angesichts vieler neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Rahmen ihrer Ausbildung auch vor Ort in ihre neue Tätigkeit eingeführt werden, sollen unsere Kolleginnen und Kollegen, die sich dieser verantwortungsvollen Aufgabe annehmen, dafür eine finanzielle Honorierung erhalten.
Wir wünschen euch, dass das vor uns stehende, neue Jahr ein glückliches und erfolgreiches Jahr wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein wahrlich turbulentes Jahr liegt hinter uns. Die Folgen der Pandemie haben auch unsere EVG Berlin getroffen.
Kurz vor dem Jahreswechsel haben Bündnis90/Die Grünen ihr Konzept für die künftige Gestaltung des Schienenverkehrs in Deutschland vorgelegt. Für die EVG kann es hierzu nur eine klare Position geben: Wir lehnen das Konzept ab.
In Erfüllung unserer traurigen Pflicht teilen wir euch mit, dass unser geschätzter Kollege Thomas Apel am 31.12.2020 im Alter von nur 56 Jahren nach kurzer schwerer Krankheit verstorben ist.
Kinderbetreuung / pflegebedürftige Angehörige / Schließung von Einrichtungen: Das Bundesinnenministerium (BMI) hat mit einem weiteren Rundschreiben vom 30.12.2020 für Bundesbeamt*Innen die Regelungen für Sonderurlaub zur notwendigen Kinderbetreuung bei Schließung von Einrichtungen zur Betreuung von Kindern, Schulen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen sowie der Akutpflege angepasst, bzw. verlängert.
Im Bereich der Familienpolitik treten 2021 einige Neuerungen und Anpassungen in Kraft. Wir haben einen Blick darauf geworfen und die wichtigsten Informationen zusammengestellt.
Zum Jahreswechsel mahnt Martin Burkert, stellvertretender Vorsitzender der EVG, an, dass auch 2021 aufgrund der Kosten der Corona-Pandemie ein weiterer Rettungsschirm für den ÖPNV/SPNV benötigt werde. „Der Verkehr wird aufrechterhalten, die Fahrgäste fehlen aber in großer Zahl“, so Burkert. Daher hat die EVG ihre Forderung nach einem Rettungsschirm II bekräftigt und Bund und Länder aufgefordert, ein Gipfeltreffen durchzuführen.
Mit dem Jahreswechsel tut sich einiges im Bereich Rente. So gilt ab 1. Januar 2021 die neue Grundrente, von der viele Menschen mit geringen Renten profitieren werden. Auch für Betriebsrentner*innen gibt es gute Nachrichten: Der seit 2020 geltende Freibetrag für Krankenversicherungsbeiträge auf Versorgungsbezüge steigt. Zudem gelten in der Rentenversicherung und Grundsicherung neue Werte.