EVG-Forderung wird umgesetzt: Steuerfreigrenze für Sachbezüge wird 2022 auf 50 Euro im Monat erhöht
Die letzte Sitzungswoche des Bundestages vor Weihnachten hält eine erfreuliche Botschaft bereit: Der Bundestag hat am Mittwochabend mit dem Jahressteuergesetz 2020 beschlossen, dass die monatliche Freigrenze für einen steuerfreien Bezug von Sachleistungen ab dem 1. Januar 2022 von 44 Euro auf 50 Euro angehoben wird.